Maximalbetrag Säule 3a
Die Höhe des Maximalbeitrags, den du im Jahr 2024 steuerbegünstigt in die Säule 3a einzahlen kannst, hängt davon ab, ob du einer Pensionskasse der 2. Säule angehörst.
Für das Jahr 2024 gelten folgende Maximalbeiträge:
Der Bundesrat passt den Maximalbeitrag für Einzahlungen in die Säule 3a gemäss Art.9 BVG regelmässig an, meist alle zwei Jahre. Diese Anpassungen basieren auf der Entwicklung der AHV, die sich an der Inflation und der Lohnentwicklung orientiert.
Gemäss Art.7 BVV3 wird der jeweilige Maximalbetrag in Prozent des oberen Grenzbetrags des koordinierten Lohns (Art.8 BVG) festgelegt. Konkret bedeutet das:
Die Maximalbeträge für 2024 ergeben sich somit wie folgt (Quelle: Bundesamt für Sozialversicherungen BSV):
Im Jahr 2025 wird die obere Grenze des koordinierten Jahreslohns auf CHF 90'270 angehoben. Daraus ergeben sich folgende Maximalbeiträge (Quelle: Bundesamt für Sozialversicherungen BSV):
So bleibt der Maximalbeitrag Säule 3a weiterhin an die wirtschaftliche Entwicklung angepasst.