Säule 3a Vorteils-Kalkulation 2024

Maximalbetrag Säule 3a

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Maximalbetrag Säule 3a

Wie hoch ist der steuerbegünstigte Maximalbeitrag für 2024?

Die Höhe des Maximalbeitrags, den du im Jahr 2024 steuerbegünstigt in die Säule 3a einzahlen kannst, hängt davon ab, ob du einer Pensionskasse der 2. Säule angehörst.

Für das Jahr 2024 gelten folgende Maximalbeiträge:

  • Mit Pensionskasse: CHF 7’056
  • Ohne Pensionskasse: 20 % des Nettoeinkommens, jedoch maximal CHF 35'280
  • Warum ändert sich der Maximalbeitrag immer wieder?

    Der Bundesrat passt den Maximalbeitrag für Einzahlungen in die Säule 3a gemäss Art.9 BVG regelmässig an, meist alle zwei Jahre. Diese Anpassungen basieren auf der Entwicklung der AHV, die sich an der Inflation und der Lohnentwicklung orientiert.

    Gemäss Art.7 BVV3 wird der jeweilige Maximalbetrag in Prozent des oberen Grenzbetrags des koordinierten Lohns (Art.8 BVG) festgelegt. Konkret bedeutet das:

  • Mit Pensionskasse: jährlich 8 Prozent des oberen Grenzbetrags
  • Ohne Pensionskasse: jährlich 20 Prozent des Erwerbseinkommens, jedoch maximal 40 Prozent des oberen Grenzbetrags
  • Die Maximalbeträge für 2024 ergeben sich somit wie folgt (Quelle: Bundesamt für Sozialversicherungen BSV):

  • 8% von CHF 88'200 = CHF 7'056
  • 40% von CHF 88'200 = CHF 35'280
  • Was ändert sich 2025?

    Im Jahr 2025 wird die obere Grenze des koordinierten Jahreslohns auf CHF 90'270 angehoben. Daraus ergeben sich folgende Maximalbeiträge (Quelle: Bundesamt für Sozialversicherungen BSV):

  • Mit Pensionskasse: CHF 7’258
  • Ohne Pensionskasse: 20 % des Nettoeinkommens, maximal jedoch CHF 36'288
  • So bleibt der Maximalbeitrag Säule 3a weiterhin an die wirtschaftliche Entwicklung angepasst.